In etwa der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten gibt es bislang eine Sperrklausel bei den Europawahlen. Am 13. Juli 2018 haben sich der Europäische Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments nun darauf geeinigt, verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten eine solche Sperrklausel einzuführen, die mehr als 35 Sitze in einem Wahlkreis vergeben (in Deutschland bildet bei der Europawahl das ganze Land einen Wahlkreis, in dem 96 Sitze vergeben werden). Die Änderung des Direktwahlakts muss jedoch noch von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, in Deutschland bedarf es dazu einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder in Bundestag und Bundesrat. Nach der Ratifizierung müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Wahlrechtsänderung spätestens bis zur zweiten darauffolgenden Europawahl umsetzen. Passiert die Ratifizierung vor 2024, könnte Deutschland die Sperrklausel also schon zur Europawahl 2024 einführen, müsste sie aber spätestens zur Europawahl 2029 einführen.