Bei der Sitzverteilung werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.
https://www.wahlrecht.de/ausland/europa-austria.html#sperrklausel
Bei der Sitzverteilung werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.
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