Grundmandat

Erreicht bei der Nationalratswahl eine Partei ein Grundmandat, wird sie unabhängig von der bundesweit erreichten Stimmen auf jeden Fall im zweiten (Landeslisten) und dritten (Bundeslisten) Ermittlungsverfahren berücksichtigt. Ein ansonsten zum Einzug in den Nationalrat notwendiges Überwinden der 4-%-Hürde ist damit nicht nötig, weshalb ein Grundmandat von Bedeutung sein kann.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundmandat

Seit der Einführung dieser Regelung mit der NRWO 1992 hat noch keine Partei, die nicht die Vier-Prozent-Hürde überwinden konnte, den Einzug in den Nationalrat über ein Grundmandat geschafft. Umgekehrt haben schon Parteien den Einzug durch Überwindung der Hürde geschafft, ohne ein Grundmandat zu erlangen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundmandatsklausel